- kirchliches Lehramt
- kirchliches Lehr|amt,in der katholischen Kirche die »Instanz«, der als Verkörperung der Lehrautorität, die den Aposteln von Jesus Christus selbst zugesprochenen worden ist, die authentische Bewahrung, Weitergabe, Entfaltung und Auslegung der Glaubensinhalte in letzter Verbindlichkeit obliegt. Träger des kirchlichen Lehramts sind der Papst, das ökumenische Konzil und die regierenden Bischöfe, die es durch kirchliche Sendung (Missio canonica) auch an die mit Lehr- und Verkündigungsaufgaben Beauftragten delegieren (z. B. Priester, Theologieprofessoren, Katecheten). Zur Beratung des Heiligen Stuhles in wichtigen Lehrfragen besteht seit 1969 bei der Glaubenskongregation und unter dem Vorsitz ihres Präfekten die »Internationale theologische Kommission« (»Commissione Teologica Internazionale«).Das Selbstverständnis der evangelischen Kirchen schließt ein kirchliches Lehramt nach katholischem Verständnis aus. Richtschnur für Verkündigung und Erklärung der Lehre sind das Evangelium und die Bekenntnisschriften. Praktisch ist jedoch auch in den evangelischen Kirchen die Lehrverkündigung der Autorität der kirchenleitenden Organe (v. a. des Bischofs) unterworfen.W. A. Visser't Hooft: Lehrer u. Lehramt der Kirche (a. d. Engl., 1986);Hans-Joachim Schulz: Bekenntnis statt Dogma. Kriterien der Verbindlichkeit der kirchl. Lehre (1996);N. Lüdecke: Die Grundnormen des kath. Lehrrechts in den päpstl. Gesetzesbüchern u. neueren Äußerungen in päpstl. Autorität (1997).
Universal-Lexikon. 2012.